dresden.t-online - Nachrichten für Dresden
Such Icon
dresden.t-online - Nachrichten für Dresden
Such IconE-Mail IconMenü Icon


Dresden

Dresden: Ex-Mitarbeiter von Krah bricht Schweigen im Spionageprozess


Spionageprozess in Dresden
Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah bricht Schweigen

Von dpa, t-online
22.09.2025Lesedauer: 1 Min.
Spionage-Prozess beginnt in DresdenVergrößern des Bildes
Prozessauftakt vor Anfang August: Jian G. wird in den Gerichtssaal geführt. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa/dpa-bilder)
News folgen

Der frühere Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah bestreitet jede Spionagetätigkeit für China. Die Bundesanwaltschaft fordert eine mehrjährige Haftstrafe.

Der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah hat im Spionageprozess am Oberlandesgericht Dresden alle Vorwürfe zurückgewiesen. "Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig", sagte der Hauptangeklagte Jian G. beim vorletzten Verhandlungstermin. Zuvor hatte sich G. in dem Verfahren nicht geäußert.

Der Verteidiger des Angeklagten forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. "Ich bin überzeugt, dass Herr G. kein Spion ist", erklärte er. Der Anwalt kritisierte das Verfahren als "geheimen Urkundenprozess", da es teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.

Zudem bezweifelte der Verteidiger die Rechtmäßigkeit der dreieinhalb Jahre dauernden Überwachung seines Mandanten. Auch die Interpretation der überwiegend chinesischsprachigen Beweismittel durch die Ermittlungsbehörden stellte er infrage.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Deutschen Jian G. Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst in besonders schwerem Fall vor. Am vergangenen Dienstag forderte der Generalbundesanwalt eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren.

Mutmaßliche Komplizin äußerte sich ausführlich

Mitangeklagt ist die Chinesin Yaqi X., die als Angestellte eines Logistik-Unternehmens am Leipziger Flughafen dem Beschuldigten zugearbeitet haben soll. Für sie beantragte die Bundesanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Die Verteidiger von Yaqi X. bewerteten diese Forderung als überhöht. Ihre Mandantin habe mit bedingtem Tatvorsatz gehandelt, da sie von der angeblichen Spionagetätigkeit nichts gewusst habe. Ihr Geständnis und ihre ausführlichen Einlassungen seien im Prozess bisher zu wenig gewürdigt worden.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...




Telekom