Spionageprozess in Dresden Ex-Mitarbeiter von AfD-Politiker Krah bricht Schweigen

Der frühere Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah bestreitet jede Spionagetätigkeit für China. Die Bundesanwaltschaft fordert eine mehrjährige Haftstrafe.
Der ehemalige Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah hat im Spionageprozess am Oberlandesgericht Dresden alle Vorwürfe zurückgewiesen. "Ich habe nicht für einen chinesischen Geheimdienst gearbeitet und bin unschuldig", sagte der Hauptangeklagte Jian G. beim vorletzten Verhandlungstermin. Zuvor hatte sich G. in dem Verfahren nicht geäußert.
Der Verteidiger des Angeklagten forderte einen Freispruch mangels hinreichender Beweise. "Ich bin überzeugt, dass Herr G. kein Spion ist", erklärte er. Der Anwalt kritisierte das Verfahren als "geheimen Urkundenprozess", da es teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand.
- Krah als Zeuge geladen: Als der AfD-Mann nach "Prag" gefragt wird, kippt die Stimmung
- Exklusive Recherche: Das China-Gate des AfD-Spitzenkandidaten
Zudem bezweifelte der Verteidiger die Rechtmäßigkeit der dreieinhalb Jahre dauernden Überwachung seines Mandanten. Auch die Interpretation der überwiegend chinesischsprachigen Beweismittel durch die Ermittlungsbehörden stellte er infrage.
Die Bundesanwaltschaft wirft dem Deutschen Jian G. Agententätigkeit für einen chinesischen Geheimdienst in besonders schwerem Fall vor. Am vergangenen Dienstag forderte der Generalbundesanwalt eine Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren.
Mutmaßliche Komplizin äußerte sich ausführlich
Mitangeklagt ist die Chinesin Yaqi X., die als Angestellte eines Logistik-Unternehmens am Leipziger Flughafen dem Beschuldigten zugearbeitet haben soll. Für sie beantragte die Bundesanwaltschaft eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Die Verteidiger von Yaqi X. bewerteten diese Forderung als überhöht. Ihre Mandantin habe mit bedingtem Tatvorsatz gehandelt, da sie von der angeblichen Spionagetätigkeit nichts gewusst habe. Ihr Geständnis und ihre ausführlichen Einlassungen seien im Prozess bisher zu wenig gewürdigt worden.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.