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Dresden

Ex-Mitarbeiter von AfD-Mann Krah verurteilt: Doppelleben in Dresden


Urteil im Spionageprozess
Jian G. und sein Doppelleben in Dresden


Aktualisiert am 01.10.2025Lesedauer: 3 Min.
Der Hauptangeklagte Jian G. sitzt vor Prozessbeginn im Gerichtssaal. Im Spionageprozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Krah und dessen mutmaßliche Komplizin spricht das Oberlandesgericht (OLG) Dresden das Urteil.Vergrößern des Bildes
Der Hauptangeklagte Jian G.: Im Spionageprozess gegen den ehemaligen Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Krah hat das Oberlandesgericht Dresden ein Urteil gesprochen. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa)
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Ein ehemaliger Mitarbeiter des AfD-Politikers Maximilian Krah wurde wegen Spionage verurteilt. Mindestens 17 Jahre lang soll er Informationen an China weitergeleitet haben. Wer ist dieser Mann?

Jian G. ist 2001 nach Dresden gekommen. Er studierte an der Technischen Universität Geschichte und Germanistik. Nach seinem Abschluss im Jahr 2009 blieb er in der Stadt, gründete Firmen, knüpfte Kontakte und bekam die deutsche Staatsbürgerschaft. In der chinesischen Community sei er bekannt gewesen und habe sich etwa im Chinesisch-Deutschen Zentrum engagiert.

Doch G. führte ein Doppelleben. Am Dienstag verurteilte ihn das Oberlandesgericht Dresden zu vier Jahren und neun Monaten Haft wegen Spionage für China. G. nahm die Ausführungen zum Urteil mit versteinerter Miene hin, nickte nur leicht und drehte sich immer wieder zu seinem Verteidiger.

Ganz besonders im Fokus der Anklage lag die Zeit nach 2019: Da begann G., als parlamentarischer Assistent für den AfD-Politiker Maximilian Krah im Europaparlament zu arbeiten. Da Krah Mitglied im Ausschuss für internationalen Handel war, wurde das EU-Parlament für G. zur "wesentlichen Quelle für Informationen", sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats.

"Ignoranz von Krah" habe Agententätigkeit erleichtert

G. kam dabei besonders leicht an sensible Dokumente. Krah hatte vor Gericht erklärt, sich gemeinsam im Team neue Passwörter ausgedacht zu haben. So habe auch Jian G. Zugang zu seinen Passwörtern gehabt. Das zeige, dass Krah die Sicherheitsregeln des Parlaments schlicht nicht interessierten, so der Richter. Durch die "Ignoranz von Krah" habe G. selbst schwer zugängliche Dokumente "auf dem Silbertablett serviert" bekommen.

Bis zu seiner Festnahme im April 2024 sammelte G. dem Urteil zufolge systematisch Dokumente. Die Ermittler fanden Spuren von mehreren Hundert Dateien, die er vom Dienstlaptop auf USB-Sticks übertrug – und sofort wieder löschte.

Telefonat mit Ehefrau offenbart das Ausmaß

Für das Gericht stand außer Frage, dass G. Geheimdienstmitarbeiter war. "Die wesentliche Frage ist: Seit wann ist er für den Geheimdienst tätig?", so der Richter weiter.

In einem abgehörten Gespräch mit seiner Ehefrau im März 2023 soll G. gesagt haben: "Dieses Jahr in den Sommerferien bin ich seit fast 20 Jahren aktiv." Als die Ehefrau nachfragte, antwortete er: "In meiner Branche." G. habe jedoch keinen Beruf so lange ausgeübt.

Ein weiteres Indiz: Bereits 2007 bot sich G. dem sächsischen Verfassungsschutz als Informant an. "Wie kann sich jemand als Informant andienen, wenn er keine Informationen hat?", fragte der Richter. "Das wäre absurd."

In Deutschland lebende Dissidenten im Visier

G. habe systematisch chinesische Oppositionelle in Deutschland ausgespäht. In einem abgehörten Gespräch aus dem März 2023 sagte er im Zusammenhang mit der "White Paper"-Bewegung: "Ich habe die Hälfte identifiziert." Die Bewegung war 2022 aus Protest gegen Chinas strikte Corona-Maßnahmen entstanden. Die Demonstranten hielten weiße Blätter als Symbol des stummen Protests hoch.

Das Gericht sah in der Ausspähung den Höhepunkt seiner Tätigkeit. G. habe versucht, die Föderation zu infiltrieren.

Mitangeklagt war auch G.s mutmaßliche Komplizin Yaqi X. Die Chinesin soll als Mitarbeiterin eines Logistikunternehmens am Flughafen Leipzig Daten zu Fracht, Flügen und Passagieren geliefert haben. Bei dem Drehkreuz von Bundeswehr und Nato sowie bei dem Frachtbereich handle es sich um ein klassisches Ausspähungsziel, so Schlüter-Staats. Das Gericht verurteilte X. zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb von einer Woche kann Revision beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingelegt werden.

Verwendete Quellen
  • Reporter im Gerichtssaal
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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