Innere Sicherheit Sachsen plant neues Polizeigesetz: Das soll dann gelten

Das sächsische Kabinett hat sich auf einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz geeinigt. Welche Regelungen dann gelten sollen.
Das sächsische Kabinett hat einen Entwurf für ein neues Polizeigesetz beschlossen. Der Plan regelt den Einsatz von Tasern, Drohnenabwehr und Bodycams in Wohnräumen.
CDU und SPD sehen in ihrem Entwurf auch eine verdeckte, automatisierte Kennzeichenerkennung vor. Öffentlich zugängliche Daten sollen bei der Fahndung nach schweren Straftätern und Terrorgefährdern helfen. Eine Anhörung folgt als nächster Schritt im Verfahren.
Verfassungsgericht hatte Neuregelung angeordnet
Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte: "Bei der Gestaltung der Kompetenzen und Befugnisse bewegen wir uns auf Augenhöhe mit einer Vielzahl weiterer Bundesländer, die ihr Gesetz ebenfalls angepasst haben oder noch werden." Mit dem Entwurf zeige die Staatsregierung Handlungssicherheit bei der inneren Sicherheit.
Der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig hatte die Neuregelung bis Mitte 2026 angeordnet. Die Richter entschieden Anfang vergangenen Jahres, dass Teile des bisherigen Gesetzes überarbeitet werden müssen. Sie kritisierten besonders die Regelungen zu Überwachung, Datenerhebung und -weitergabe. Das Verfahren ging auf einen Antrag von 35 Abgeordneten der Linken und Grünen zurück.
Die finale Entscheidung liegt beim Landtag. Die Minderheitskoalition aus CDU und SPD braucht dafür Stimmen aus der Opposition.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
- Dieser Text wurde teilweise mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.