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Dresden

Dresden: 17 Monate nach Angriff auf Ecke – kein Prozessbeginn in Sicht


"Fatales Signal"
17 Monate nach Angriff auf Ecke: Kein Prozessbeginn in Sicht

Von dpa, t-online, mgr

Aktualisiert am 15.10.2025Lesedauer: 2 Min.
Matthias Ecke (SPD)Vergrößern des Bildes
Matthias Ecke (Archivbild): Seit 2022 ist der SPD-Politiker sächsischer Europaabgeordneter. (Quelle: Jan Woitas/dpa/dpa-bilder)
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Vor anderthalb Jahren wurde Matthias Ecke im Wahlkampf brutal angegriffen. Seit Januar gibt es eine Anklage – aber keinen weiteren Zeitplan.

Die Dresdner Grünen kritisieren die Verzögerung im Verfahren nach dem Angriff auf den SPD-Europaabgeordneten Matthias Ecke. Die Sprecherin des Grünen-Kreisverbands, Pauline Brun, bezeichnete es als "fatales Signal", dass die mutmaßlichen Täter auch nach 17 Monaten noch nicht auf der Anklagebank sitzen.

"Es erweckt den Eindruck, dass unser Rechtsstaat angesichts politisch motivierter Gewalt nicht schnell und entschlossen reagieren kann", ergänzte ihre Parteikollegin Claudia Creutzburg gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Sie nannte den Zustand unhaltbar für die Opfer.

Ecke erlitt unter anderem einen Jochbeinbruch und einen Bruch der Augenhöhle – war allerdings nicht das einzige Opfer an diesem Abend. Bereits vor dem Angriff auf Ecke hatte es in Striesen eine Attacke auf einen Wahlkämpfer der Grünen gegeben – er wurde mehrfach geschlagen und am Boden in Bauch und Rippen getreten.

Die Polizei ging aufgrund der räumlichen und zeitlichen Nähe von derselben Tätergruppe aus. Ein Verfahren sollte Klarheit bringen. Doch das lässt auf sich warten.

Anklage bereits im Januar erhoben

Die Grünen fordern Maßnahmen zur Beschleunigung des Verfahrens. Zudem verlangen sie ein Konzept für die Verfolgung politisch motivierter Straftaten mit angemessener Priorität und Effizienz.

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat bereits im Januar Anklage gegen drei junge Männer erhoben. Da diese zum Tatzeitpunkt 17 Jahre alt waren, ist das Jugendschöffengericht zuständig. Einen Prozesstermin gibt es bislang nicht.

Zwei Beschuldigten wirft die Staatsanwaltschaft gefährliche Körperverletzung vor. Der dritte Beschuldigte wurde wegen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung in zwei Fällen angeklagt. Das deutsche Jugendstrafrecht sieht grundsätzlich den Ausschluss der Öffentlichkeit bei allen Jugendgerichtsverfahren vor.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
  • sachsen.de: Mitteilung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 30. Januar 2025
  • sachsen.de: Mitteilung der Polizei Dresden vom 4. Mai 2024

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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