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Dresden

Dynamo Dresden: Nach Ausschreitungen – DFB reduziert Geldstrafe


DFB-Sanktionen wegen Ausschreitungen
Sportgericht senkt Geldstrafen für Dynamo Dresden

Von t-online
Aktualisiert am 15.10.2025Lesedauer: 1 Min.
Fans stürmen den Platz beim Spiel gegen Mannheim (Archivbild): Der DFB hat zwei Geldstrafen gegen Dynamo Dresden erhoben.Vergrößern des Bildes
Fans stürmen den Platz beim Spiel gegen Mannheim (Archivbild): Der DFB hat zwei Geldstrafen gegen Dynamo Dresden verhängt. (Quelle: IMAGO/Ralf Brueck)
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Wegen Fan-Ausschreitungen sollte Dynamo Dresden zwei hohe Strafen an den DFB zahlen. Der Verein legte Einspruch ein – erfolgreich.

Der Einspruch von Zweitligist Dynamo Dresden gegen zwei Geldstrafen des DFB-Sportgerichts hat sich ausgezahlt. Die Strafzahlungen werden deutlich verringert.

Für Fanvergehen beim Drittligaspiel gegen Waldhof Mannheim am 10. Mai zahlen die Sachsen jetzt nur noch 75.000 Euro statt 100.350 Euro. Bei dieser Partie, die Dynamos Aufstieg besiegelte, drangen mehrere Dresdener Zuschauer in den Innenraum ein. Das Spiel musste für einige Minuten unterbrochen werden.

Eine weitere Geldstrafe rund um das Spiel bei Hansa Rostock im Februar verringerte sich von 113.450 auf 90.000 Euro. In dem Ost-Duell sollen die Dresden-Anhänger nicht nur Pyrotechnik gezündet, sondern etwa auch Sicherheitsscheiben zerstört haben.

Urteile sind bereits rechtskräftig

Der stellvertretende Vorsitzende des Sportgerichts, Georg Schierholz, erklärte, dass die neuen Urteile nun rechtskräftig seien. Dynamo Dresden darf einen Teil der Strafen für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Für das Spiel in Mannheim sind dies 25.000 Euro, für Rostock 30.000 Euro, berichtet die "DNN".

Ein Sprecher des DFB betonte, dass die Geldstrafen nicht beim Verband verbleiben. "Der DFB lässt jedes Jahr eine Summe, die mindestens der Höhe der angefallenen Geldstrafen entspricht, fußballnahen Stiftungen zukommen", so der Sprecher. Über die genaue Verteilung der Spenden berate das DFB-Präsidium aber erst noch.

Dynamo Dresden muss bis zum 30. Juni 2026 den Nachweis über die Verwendung der Mittel erbringen. Andernfalls wird die gesamte Forderung fällig.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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