In verbotenem Verein aktiv Staatsanwaltschaft klagt Mann und Frau aus "Reichsbürger"-Szene an

Die Staatsanwaltschaft Dresden geht gegen zwei Personen aus der "Reichsbürger"-Szene vor. Trotz Verbots sollen sie weiter einen Umsturz geplant haben.
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen eine 63-jährige Frau und einen 59-jährigen Mann aus der "Reichsbürger"-Szene erhoben. Beiden wird vorgeworfen, sich nach dem rechtskräftigen Verbot der Vereinigung "Geeinte deutsche Völker und Stämme" weiterhin für die Gruppierung betätigt zu haben.
Die Aktivität für einen verbotenen Verein stellt einen Verstoß gegen das Vereinigungsverbot dar und ist strafbar. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Organisation im März 2020 verboten. Die Begründung: Die Gruppierung sei verfassungsfeindlich, verbreite rassistische und antisemitische Schriften und vergifte systematisch die freiheitliche Gesellschaft.
Frau soll Aktivitäten fortgesetzt haben
Die 63-jährige Beschuldigte hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft eine führende Position in der verbotenen Vereinigung inne. Nach dem Verbot setzte sie ihre Aktivitäten über längere Zeit fort. Die Staatsanwaltschaft erklärt: "Die Beschuldigte soll dabei in führender Rolle an der Umsetzung der Ziele der verbotenen Vereinigung mitgewirkt haben, um unter Negierung der Staatlichkeit der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder ein eigenes staatliches System mit eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit zu errichten."
Der 59-jährige Mitangeklagte soll als aktives Mitglied weiter für die Gruppierung tätig gewesen sein. Beide Personen sind vorbestraft, befinden sich jedoch nicht in Untersuchungshaft, da keine Haftgründe vorliegen.
Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Dresden entscheidet nun über die Zulassung der Anklage und legt gegebenenfalls Termine für den Prozess fest.
- Mit Informationen der Nachrichtenagentur dpa
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