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Dresden

NSU-Prozess Dresden: Susann E. ab Donnerstag vor Gericht – über 40 Termine


Mehr als 40 Termine
Prozess gegen mutmaßliche NSU-Helferin startet in Dresden

Von t-online, afp
04.11.2025Lesedauer: 2 Min.
Am OLG Dresden findet der zweite Prozess gegen die sogenannte "Gruppe Freital" statt.Vergrößern des Bildes
Am OLG Dresden findet der zweite Prozess gegen die sogenannte "Gruppe Freital" statt. (Quelle: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
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Am Oberlandesgericht Dresden beginnt der zweite Strafprozess zur NSU-Terrorserie. Die Angeklagte soll die rechtsextreme Zelle unterstützt haben. Ihr drohte eine mehrjährige Haftstrafe.

Vor dem Oberlandesgericht Dresden beginnt am Donnerstag der Prozess gegen eine mutmaßliche Unterstützerin der rechtsextremistischen Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Der Generalbundesanwalt wirft Susann E. Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung vor.

Der Anklage zufolge soll E. gewusst haben, dass das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos unter falschen Identitäten im Untergrund lebte. Sie soll der mit ihr befreundeten Zschäpe mehrfach ihre Krankenkassenkarte überlassen haben. Zudem habe die Angeklagte erlaubt, dass Mitglieder des NSU mit ihren persönlichen Daten Bahncards bestellte.

Wohnmobil für letzten Raub organisiert?

Die Angeklagte soll Zschäpe und Böhnhardt zu einem Abholtermin für ein Wohnmobil nach Eisenach gefahren haben. Dieses Fahrzeug nutzten Böhnhardt und Mundlos später für ihren letzten Raubüberfall.

Das NSU-Trio verübte zwischen 1998 und 2011 zehn Morde (2000-2007), Bombenanschläge und zahlreiche Überfälle.

Nach dem letzten Überfall wurden Böhnhardt und Mundlos von der Polizei verfolgt und entzogen sich durch Suizid einer Festnahme. Zschäpe versandte im November 2011 Bekennerschreiben, mit denen sich der NSU selbst enttarnte.

Beschwerde machte den Prozess erst möglich

Die Angeklagte ist die Ehefrau von André E., der 2018 im Münchner NSU-Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Zschäpe erhielt eine lebenslange Haftstrafe mit besonderer Schwere der Schuld. Vier weitere NSU-Helfer wurden zu Strafen zwischen zweieinhalb und zehn Jahren verurteilt.

Das Oberlandesgericht Dresden sah zunächst keine ausreichenden Indizien dafür, dass E. von den NSU-Morden wusste. Es ließ im Oktober nur den Teil der Anklage zu, der die Hilfe bei einem Banküberfall betraf. Nach einer Beschwerde des Generalbundesanwalts entschied der Bundesgerichtshof anders und sieht einen hinreichenden Tatverdacht für die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.

Für das Verfahren sind mehr als 40 Termine bis Ende Juni 2026 angesetzt.

Verwendete Quellen
  • Mit Informationen der Nachrichtenagentur AFP
  • sachsen.de: Mitteilung des Oberlandesgerichts Dresden vom 8. Oktober 2025
Transparenzhinweis

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