Bei Kranich, Schwan und Graugans Erste Fälle der Geflügelpest in Sachsen bestätigt

Eine Tierseuche macht nicht vor den Landesgrenzen halt. Am Dienstag wurden erste Fälle der Geflügelpest nun auch in Sachsen bestätigt.
Bisher blieb Sachsen von der Vogelgrippe verschont, jetzt erreicht es auch den Freistaat. Am Dienstag bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut drei Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln. Die toten Tiere wurden im Gebiet der Stadt und des Landkreises Leipzig entdeckt.
Ein Kranich, ein Schwan und eine Graugans. Das sind die Tierarten, bei denen die Krankheit in Sachsen bisher nachgewiesen werden konnte. Vergangene Woche waren die Tiere wegen des Verdachts auf die Seuche in die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen gebracht worden. Jetzt besteht Gewissheit.
Die für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping (SPD) sah das als erwartbar an. Es gebe bundesweit ein "sehr dynamisches Geschehen mit bereits vielen Fällen auch in Geflügelhaltungen". Aus diesem Grund empfehle sie die Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen sowie eine hohe Sensibilität in der Öffentlichkeit und bei den Geflügelhaltern. Letzteren rät sie zudem, ihre Tiere dringend in Ställen unterzubringen.
Bisher keine Stallpflicht für Vögel in Sachsen
Futter, Tränken und Einstreu sollten dabei für Wildvögel unzugänglich sein. "Fremde sollten Stallungen nicht betreten. Die Beschäftigen sollten unbedingt Schutzkleidung tragen, vor dem Betreten des Stalles die Hände desinfizieren und das Schuhwerk wechseln", so Köpping weiter.
Spaziergänger, die tote Wildvögel entdecken, sollten sich schnell an das zuständige Veterinäramt wenden und die Tiere nicht berühren. Geflügelhalter wiederum sollten aufmerksam für Auffälligkeiten in ihren Beständen sein. Beobachtungen wie vermehrte Todesfälle oder eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme seien ebenso beim Veterinäramt zu melden, auch solle in diesen Fällen ein Tierarzt hinzugezogen werden.
Aktuell stuft das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko der Geflügelpest deutschlandweit als "hoch" ein. Es handelt sich bei der aviären, also vogelbezogenen, Influenza um eine seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Eine Stallpflicht gibt es in Sachsen derzeit noch nicht.
- medienservice.sachsen.de: Drei Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in Sachsen bestätigt
- Eigene Berichterstattung bei t-online